Der Gemeinderat hat seine Geschäftsordnung geändert. Ab 1. März 2025 stehen die öffentlichen Beschlussvorlagen nicht nur dem Gemeinderat zur Verfügung, sondern auch allen Bürger*innen.
In der Praxis werden am Sitzungstag alle öffentlichen Beschlussvorlagen zur Einsicht aller im Ratsinformationssystem freigeschaltet.
Der Wortlaut der Änderung lautet wie folgt:
§ 4a
Veröffentlichung von Beschlussvorlagen
(1) Abweichend von § 4 Abs. 2 werden öffentliche Beschlussvorlagen, Berichte und
Sachverhalte über das gemeindeeigene Bürgerinformationssystem (BIS) für die
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, soweit sie keine vertraulichen Informationen
enthalten. Die Verwaltung ist angehalten Beschlussvorlagen so zu formulieren und zu
anonymisieren, dass sie veröffentlicht werden können. Vertrauliche Informationen
sollen in nichtöffentlichen Anhängen gesichert werden, die ausschließlich den
Mitgliedern des Gemeinderates zugänglich sind.
(2) Anhänge zu den Beschlussvorlagen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
Ausgenommen sind Dokumente, deren Veröffentlichung offenkundig unschädlich ist
(beispielsweise bereits öffentlich zugängliche Dokumente).
(3) Die endgültige Entscheidung zur Veröffentlichung nach diesem Paragraphen trifft der
Erste Bürgermeister. Die Veröffentlichung der Dokumente erfolgt an dem Tag, an dem
die Beschlussvorlage planmäßig beraten werden soll. Die vorgenannten Vorschriften
werden ab dem 1. März 2025 für die Zukunft umgesetzt. Eine rückwirkende
Veröffentlichung von Beschlussvorlagen vor diesem Zeitpunkt erfolgt nicht.
Sie sind demnach dazu verpflichtet, bei der Erstellung öffentlicher Vorlagen auf deren Tauglichkeit für eine Veröffentlichung zu achten. Dies schließt beispielsweise die Nennung konkreter Personen aus.
Anlagen, die nicht veröffentlicht werden dürfen, müssen mit dem Zusatz NICHTÖFFENTLICH in der Benennung gekennzeichnet sein.
Bei Fragen stimmen Sie sich bitte im konkreten Einzelfall mit Ihrer Amtsleitung ab.
