Es kursieren Hinweisschilder, die im Namen der Gemeinde vermeintliche "Falschparker" auf dem Parkplatz des Rathauses verwarnen.
Das Verwarnen von Fahrzeugen auf Privatgrund obliegt grundsätzlich dem Eigentümer. Nachdem der Parkplatz jedoch nicht beschrankt und öffentlich zugänglich ist, kann eine wirksame Verwarnung nur im Wege der Verkehrsüberwachung erfolgen. Die Gemeinde verfügt jedoch nicht über eine solche Verkehrsüberwachung. Sie hat auch nicht die Kompetenz nach der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) bekanntgegeben. Insoweit hat auch grundsätzlich niemand die Befugnis wirksam zu verwarnen.
Sollten Sie solche Hinweisschilder finden, sind diese unverzüglich zu vernichten. Darüber hinaus ist das Anbringen solcher Schilder an Fahrzeugen nicht gestattet.
Sollte es konkrete Probleme aufgrund langfristig abgestellter Fahrzeuge geben, ist dies bitte direkt der Geschäftsleitung mitzuteilen.
