Liebe Kolleg*innen,
im Falle einer Arbeitsunfähigkeit muss der/die Mitarbeitende unverzüglich ab Bekanntwerden der Erkrankung/Verletzung das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen. Eine bestimmte Form ist hierbei gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber durch den Arbeitgeber vorgegeben werden (Weitere Informationen).
Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen ist, dass Meldungen teilweise an abwesende Mitarbeiter geschickt wurden und somit niemand von der Arbeitsunfähigkeit im Haus wusste, haben wir beschlossen, ein vereinfachtes einheitliches Vorgehen zu etablieren.
Künftig verfahren Sie bitte im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wie folgt:
1. Anruf bei der eigenen direkten Führungskraft (Festnetz)
Wenn Sie Ihre Führungskraft erreichen. Teilen Sie Ihr bitte mit, dass Sie arbeitsunfähig sind sowie die voraussichtliche Dauer. Die Führungskraft ist dann verpflichtet diese Information an die Personalstelle weiterzugeben. Die Krankmeldung ist damit erledigt.
2. Wenn Sie Ihre Führungskraft nicht erreichen (ein Versuch genügt), füllen Sie bitte das Onlineformular "Krankmeldung" aus.
Die Krankmeldung wird automatisch beim Personalamt registriert. Ihre Führungskraft wird entsprechend informiert. Die Krankmeldung ist damit erledigt.
Für Folgemeldungen (Anschließende Verlängerung der selben Krankheit) reicht das Ausfüllen des Formulars. Der Anruf kann entfallen.
Ob Sie innerhalb Ihres Teams oder Kollegenkreises weitere Personen informieren, bleibt Ihre persönliche Entscheidung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
