Urlaubssperre Kommunalwahl 2026

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Kommunalwahl 2026 ist es erforderlich, dass Sie an den für die Wahl wesentlichen Terminen verfügbar sind.

Daher ist die Genehmigung von Urlaub, Gleitzeit etc. im Zeitraum vom 01.03.2026 bis 31.03.2026 nur eingeschränkt möglich und kann ggf. nur kurzfristig genehmigt werden.