Frist für Zahltags Änderungen bei der Entgeltabrechnung

Um sicherzustellen, dass Änderungen rechtzeitig für die Zahltage berücksichtigt werden können, bitten wir sämtliche relevanten Informationen bzw. Anträge bis spätestens zu den angegebenen Datum zu melden.

  • Zahlmonat April bis 08.04.2025
  • Zahlmonat Mai bis 08.05.2025
  • Zahlmonat Juni bis 06.06.2025
  • Zahlmonat Juli bis 10.07.2025
  • Zahlmonat August bis 07.08.2025
  • Zahlmonat September bis 09.09.2025
  • Zahlmonat Oktober bis 09.10.2025
  • Zahlmonat November bis 07.11.2025
  • Zahlmonat Dezember bis 04.12.2025

Nach diesem Datum eingehende Änderungen können leider erst im darauf folgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden.

 

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

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