Anpassung der Pausenregelung an § 4 Arbeitsgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

gemäß den Vorgaben des § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) möchten wir sicherstellen, dass Pausenzeiten korrekt eingehalten werden. Für eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten erforderlich.

 

Um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe zu gewährleisten, wird ab 01.05.2025 diese Regelung umgesetzt.

Die Schutzvorschriften der jeweils gültigen Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit (Art. 3 Absatz 2)  bleiben hiervon unberührt.

 

Sollten Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des neuen Verfahrens auftreten, wenden Sie sich gerne an an die Mitarbeiterinnen des Personalamtes.

 

 

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit und Ihr Verständnis!