Abfrage Interesse Altersteilzeitbeschäftigung

Liebe Mitarbeitende,

 

die Gemeinde Baierbrunn genehmigt derzeit Altersteilzeit auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.11.2023. Eine gesetzliche Grundlage zur Alterssteilzeitbeschäftigung besteht nicht mehr.

 

Folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bestehen aktuell:

Maximal zwei Mitarbeitende gleichzeitig.

Dauer der Altersteilzeit:

Bis zu drei Jahre Mindestbeschäftigungsdauer bei  der Gemeinde: Zehn Jahre.

 

Der Gemeinderat behält sich ein Recht auf flexible Einzelfallentscheidungen vor.

 

Der Gemeinderat wünscht einen Sachstand- bzw. Zwischenbericht. Aus diesem Grunde bitten wir zur Erfassung des möglichen Bedarfs um Ihre unverbindliche Rückmeldung.

Hierbei sind insbesondere Mitarbeitende angesprochen mit Geburtsjahrgang 1966 und älter.

 

Die Meldung ist unverbindlich.

 

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.