Liebe Mitarbeitende,
die Gemeinde Baierbrunn genehmigt derzeit Altersteilzeit auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.11.2023. Eine gesetzliche Grundlage zur Alterssteilzeitbeschäftigung besteht nicht mehr.
Folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bestehen aktuell:
Maximal zwei Mitarbeitende gleichzeitig.
Dauer der Altersteilzeit:
Bis zu drei Jahre Mindestbeschäftigungsdauer bei der Gemeinde: Zehn Jahre.
Der Gemeinderat behält sich ein Recht auf flexible Einzelfallentscheidungen vor.
Der Gemeinderat wünscht einen Sachstand- bzw. Zwischenbericht. Aus diesem Grunde bitten wir zur Erfassung des möglichen Bedarfs um Ihre unverbindliche Rückmeldung.
Hierbei sind insbesondere Mitarbeitende angesprochen mit Geburtsjahrgang 1966 und älter.
Die Meldung ist unverbindlich.
