Regelung für den Faschingsdienstag

Bitte beachten Sie folgende Regelungen am Faschingsdienstag (17.02.2026):

  1. Gleittag Faschingsdienstag
    Mitarbeiter*innen, die den gesamten Tag zu Hause verbringen möchten, haben einen Antrag auf „Gleittag Faschingsdienstag“ zu stellen. In diesem Fall wird die Hälfte der täglichen Sollarbeitszeit in Abzug gebracht.

  2. Faschingsdienstag mit Arbeit
    Mitarbeiter*innen, die am Faschingsdienstag arbeiten möchten, haben den Antrag „Faschingsdienstag mit Arbeit“ einzureichen. In diesem Fall wird zusätzlich zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit die Hälfte der täglichen Sollarbeitszeit gutgeschrieben.

Bitte beachten Sie diese Regelungen und reichen Sie Ihren entsprechenden Antrag rechtzeitig ein. Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen die zuständigen Stellen zur Verfügung.

 

Vielen Dank für die Beachtung der Vorgaben.