Jahressonderzahlung und Tauschtage

Seit dem 1. Januar 2026 haben Beschäftigte das Wahlrecht Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Geregelt ist das in § 29a TVöD. Die Umwandlung kann erstmals für die im  November 2026 fällige Jahressonderzahlung verlangt werden. Antragsfrist hierfür ist der 1. September 2026. Die freien Tage selbst werden dann im Folgejahr 2027 genommen.

 

 

 

Wichtig zu wissen:

 

  • Die Umwandlung muss in Textform bis spätestens 01.09. des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden.
  • Es können max. 3 volle Tage beantragt werden.
  • Nicht genommene Tage verfallen, wenn sie nicht im kommenden Kalenderjahr genommen werden
  • Ein einmal gestellter Antrag kann nicht zurückgezogen werden und ist für dieses Jahr bindend.

 

 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Anhang.

 

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Personalteam.

 

 

Download
Rundschreiben Jahressonderzahlung
Rundschreiben-A-41-2026-Anlage Jahresson
Adobe Acrobat Dokument 2.0 MB